Was bedeutet Halterwechsel?
Beim Halterwechsel wird das Fahrzeug auf eine neue Person zugelassen — typischerweise nach einem Kauf. Der neue Halter benötigt unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie eine gültige eVB-Nummer der Kfz-Versicherung.
Der „Halter“ ist nicht zwingend der Eigentümer, sondern die Person, die das Fahrzeug im eigenen Namen nutzt und für Steuer und Versicherung verantwortlich ist. Beim Verkauf muss der Halter geändert werden, damit Bußgelder, Kfz-Steuer und Versicherungspflicht korrekt zugeordnet sind.
Wann muss der Halterwechsel erfolgen?
Wie bei der Adressänderung gilt auch hier: Die Umschreibung ist unverzüglich vorzunehmen. In der Praxis sollte der Käufer das Fahrzeug zeitnah nach der Übergabe auf seinen Namen anmelden, bevor er damit am Straßenverkehr teilnimmt. Der Verkäufer wiederum sollte den Verkauf der Zulassungsbehörde umgehend anzeigen.
Pflichten für Käufer und Verkäufer
Als Verkäufer
- Verkauf der Zulassungsbehörde melden, um aus der Haftung zu kommen
- Kaufvertrag mit Datum, Kilometerstand und Käuferdaten aufsetzen
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung übergeben
Als Käufer
- eVB-Nummer bei der Wunsch-Versicherung anfordern
- Fahrzeug zeitnah auf den eigenen Namen ummelden
- Auf gültige Hauptuntersuchung (HU) achten
Diese Risiken sollten Sie kennen
Risiken für den Verkäufer
Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, bleibt der Verkäufer in den Augen der Behörde Halter — mit allen Folgen: Kfz-Steuer, Versicherungsbeiträge und sogar Bußgelder können ihm weiter zugeordnet werden. Die Veräußerungsanzeige ist deshalb kein Beiwerk, sondern Ihre Absicherung.
Risiken für den Käufer
Wer ein Fahrzeug vor der Umschreibung bewegt, riskiert Probleme beim Versicherungsschutz. Prüfen Sie außerdem die Hauptuntersuchung: Ist sie abgelaufen, muss sie vor der Anmeldung nachgeholt werden. Ein vollständiger Kaufvertrag mit Datum, Kilometerstand und Unterschriften beider Seiten ist Pflicht.
- Vollständigkeit beider Teile der Zulassungsbescheinigung vor der Übergabe prüfen
- Gültigkeit der Hauptuntersuchung kontrollieren
- eVB-Nummer bereithalten und das Fahrzeug zügig umschreiben
Halterwechsel online erledigen
Auch der Halterwechsel ist über i-Kfz digital möglich. Käufer geben Fahrzeug- und Halterdaten sowie die Sicherheitscodes ein und bestätigen ihre Identität. Die Bestätigung kommt anschließend digital.
Welche Dokumente Käufer und Verkäufer bereithalten sollten, fasst die Unterlagen-Checkliste für die Ummeldung zusammen. Den gesamten Ablauf erklärt die komplette Ummelde-Anleitung.
Häufige Fragen
Wer muss beim Verkauf die Ummeldung vornehmen?
Brauche ich für den Halterwechsel beide Fahrzeugpapiere?
Was kostet der Halterwechsel?
Kann ich das Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen?
Zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2026.