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Halterwechsel

Halterwechsel: Auto richtig ummelden

ummelder.de Redaktion3 Min. Lesezeit

Was bedeutet Halterwechsel?

Kurz & knapp

Beim Halterwechsel wird das Fahrzeug auf eine neue Person zugelassen — typischerweise nach einem Kauf. Der neue Halter benötigt unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie eine gültige eVB-Nummer der Kfz-Versicherung.

Der „Halter“ ist nicht zwingend der Eigentümer, sondern die Person, die das Fahrzeug im eigenen Namen nutzt und für Steuer und Versicherung verantwortlich ist. Beim Verkauf muss der Halter geändert werden, damit Bußgelder, Kfz-Steuer und Versicherungspflicht korrekt zugeordnet sind.

Wann muss der Halterwechsel erfolgen?

Wie bei der Adressänderung gilt auch hier: Die Umschreibung ist unverzüglich vorzunehmen. In der Praxis sollte der Käufer das Fahrzeug zeitnah nach der Übergabe auf seinen Namen anmelden, bevor er damit am Straßenverkehr teilnimmt. Der Verkäufer wiederum sollte den Verkauf der Zulassungsbehörde umgehend anzeigen.

Pflichten für Käufer und Verkäufer

Als Verkäufer

  • Verkauf der Zulassungsbehörde melden, um aus der Haftung zu kommen
  • Kaufvertrag mit Datum, Kilometerstand und Käuferdaten aufsetzen
  • Beide Teile der Zulassungsbescheinigung übergeben

Als Käufer

  • eVB-Nummer bei der Wunsch-Versicherung anfordern
  • Fahrzeug zeitnah auf den eigenen Namen ummelden
  • Auf gültige Hauptuntersuchung (HU) achten

Diese Risiken sollten Sie kennen

Risiken für den Verkäufer

Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, bleibt der Verkäufer in den Augen der Behörde Halter — mit allen Folgen: Kfz-Steuer, Versicherungsbeiträge und sogar Bußgelder können ihm weiter zugeordnet werden. Die Veräußerungsanzeige ist deshalb kein Beiwerk, sondern Ihre Absicherung.

Risiken für den Käufer

Wer ein Fahrzeug vor der Umschreibung bewegt, riskiert Probleme beim Versicherungsschutz. Prüfen Sie außerdem die Hauptuntersuchung: Ist sie abgelaufen, muss sie vor der Anmeldung nachgeholt werden. Ein vollständiger Kaufvertrag mit Datum, Kilometerstand und Unterschriften beider Seiten ist Pflicht.

  • Vollständigkeit beider Teile der Zulassungsbescheinigung vor der Übergabe prüfen
  • Gültigkeit der Hauptuntersuchung kontrollieren
  • eVB-Nummer bereithalten und das Fahrzeug zügig umschreiben

Halterwechsel online erledigen

Auch der Halterwechsel ist über i-Kfz digital möglich. Käufer geben Fahrzeug- und Halterdaten sowie die Sicherheitscodes ein und bestätigen ihre Identität. Die Bestätigung kommt anschließend digital.

Welche Dokumente Käufer und Verkäufer bereithalten sollten, fasst die Unterlagen-Checkliste für die Ummeldung zusammen. Den gesamten Ablauf erklärt die komplette Ummelde-Anleitung.

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Häufige Fragen

Wer muss beim Verkauf die Ummeldung vornehmen?
Üblich ist, dass der Käufer das Fahrzeug auf seinen Namen ummeldet. Der Verkäufer sollte den Verkauf zusätzlich der Zulassungsbehörde melden, um sich gegen spätere Ansprüche abzusichern.
Brauche ich für den Halterwechsel beide Fahrzeugpapiere?
Ja. Für den Halterwechsel werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige eVB-Nummer benötigt.
Was kostet der Halterwechsel?
Die reine Behördengebühr liegt je nach Vorgang und Stadt zwischen rund 11 € und 32 € — am oberen Ende, wenn neue Kennzeichen geprägt werden. Über ummelder.de erledigen Sie den Halterwechsel zum Festpreis von 39,90 € inklusive der Standard-Behördengebühren.
Kann ich das Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen?
Innerhalb desselben Zulassungsbezirks lässt sich das bisherige Kennzeichen häufig übernehmen. Dank der bundesweiten Kennzeichen-Mitnahme können Sie es bei einem Wechsel in einen anderen Bezirk in der Regel ebenfalls behalten.

Zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2026.