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Grundlagen

Kfz ummelden 2026: Die komplette Anleitung

ummelder.de Redaktion4 Min. Lesezeit

Wann muss ich mein Kfz ummelden?

Kurz & knapp

Eine Kfz-Ummeldung wird fällig bei Umzug (neue Adresse), Halterwechsel (Verkauf/Kauf) oder Namensänderung. In der Regel muss die Änderung „unverzüglich“, also innerhalb von ein bis zwei Wochen, der Zulassungsbehörde gemeldet werden. Online über i-Kfz dauert das nur wenige Minuten.

Der Gesetzgeber verlangt, dass die Fahrzeugpapiere stets den aktuellen Halter und dessen Wohnsitz wiedergeben. Sobald sich einer dieser Punkte ändert, sind Sie verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung anpassen zu lassen. Es gibt drei klassische Anlässe:

  • Umzug — Sie ziehen innerhalb Deutschlands um, das Fahrzeug bleibt Ihres.
  • Halterwechsel — das Fahrzeug wechselt den Besitzer (Kauf, Verkauf, Schenkung, Erbfall).
  • Namensänderung — z. B. durch Heirat oder Scheidung.

Ablauf der Ummeldung — Schritt für Schritt

Grundsätzlich haben Sie zwei Wege: den persönlichen Termin bei der Zulassungsstelle oder die digitale Ummeldung über das i-Kfz-Portal. Der digitale Weg ist seit der i-Kfz-Stufe 4 für Privatpersonen vollständig online möglich.

Variante 1 — Persönlich im Bürgeramt

  1. Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde buchen (oft mehrere Tage Wartezeit).
  2. Alle Unterlagen zusammenstellen und persönlich erscheinen.
  3. Gebühr vor Ort zahlen, ggf. neue Kennzeichen prägen lassen.
  4. Aktualisierte Zulassungsbescheinigung mitnehmen.

Variante 2 — Online via i-Kfz

  1. Fahrzeug- und Halterdaten eingeben (Kennzeichen, FIN, Sicherheitscodes).
  2. Sicherheitscodes auf Plakette und Zulassungsbescheinigung freirubbeln und eingeben.
  3. Identität bestätigen und Vorgang absenden.
  4. Bestätigung digital erhalten — bei ummelder.de in der Regel innerhalb weniger Minuten per E-Mail.

Wie der Online-Weg konkret abläuft und welche Codes Sie brauchen, lesen Sie im Detail unter Kfz online ummelden.

Voraussetzungen für die digitale Ummeldung

Die vollständig digitale Ummeldung über i-Kfz setzt nur wenige Dinge voraus. Der wichtigste Punkt sind die verdeckten Sicherheitscodes: Je einer befindet sich unter den Siegeln (Plaketten) auf vorderem und hinterem Kennzeichen, ein weiterer in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Codes rubbeln Sie frei und geben sie im Portal ein. Erst dadurch kann die Behörde die bisherigen Plaketten elektronisch entwerten.

  • Sicherheitscodes von beiden Kennzeichen-Plaketten und aus der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung (insbesondere beim Halterwechsel)
  • Ihre IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer
  • Ein internetfähiges Gerät — Smartphone, Tablet oder Computer genügen

Was kostet die Ummeldung?

Die reine Behördengebühr liegt je nach Anlass und Stadt zwischen rund 11 € und 32 €. Hinzu kommen optionale Posten wie Wunschkennzeichen oder neue Schilder. Bei ummelder.de zahlen Sie einen transparenten Festpreis inklusive aller Standard-Behördengebühren.

PositionBürgeramtummelder.de
Adressänderung (gleiche Stadt)ca. 10,80 €39,90 € Festpreis
Halterwechselca. 11–32 €39,90 € Festpreis
Wunschkennzeichen (optional)+12,80 €+12,80 €

Eine vollständige Aufschlüsselung inklusive Stadt-Vergleich finden Sie unter Kosten der Kfz-Ummeldung.

Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Die meisten Verzögerungen bei der Ummeldung entstehen durch Kleinigkeiten, die sich leicht vermeiden lassen. Drei Punkte führen besonders häufig zu Rückfragen oder einem zweiten Anlauf:

  • Sicherheitscodes zu früh freigerubbelt: Die Codes sind nur einmal gültig. Wer sie aus Neugier freilegt, ohne den Vorgang abzuschließen, braucht einen neuen Zulassungssatz.
  • Fehlende eVB-Nummer: Ohne gültige elektronische Versicherungsbestätigung lässt sich ein Halterwechsel nicht abschließen — fordern Sie die Nummer also vorab bei Ihrer Versicherung an.
  • Veraltete Meldeadresse: Vor der Kfz-Ummeldung sollte der neue Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt eingetragen sein, damit die Daten zusammenpassen und die Behörde die Adresse bestätigen kann.

Wer diese Punkte im Blick behält, kommt in aller Regel ohne Nachfragen durch den gesamten Vorgang — egal ob online oder am Schalter.

Warum sich die Online-Ummeldung lohnt

  • Kein Behördengang, keine Wartezeit, kein Urlaubstag nötig
  • Rund um die Uhr verfügbar — auch abends und am Wochenende
  • Sofortige digitale Bestätigung per E-Mail
  • Transparenter Festpreis ohne versteckte Gebühren
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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mein Kfz umzumelden?
Die Ummeldung ist „unverzüglich“ vorzunehmen — in der Praxis innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Umzug oder Halterwechsel. Wer länger wartet, riskiert ein Verwarnungsgeld von 25 € bis 75 €.
Kann ich mein Kfz komplett online ummelden?
Ja. Seit i-Kfz Stufe 4 ist die Ummeldung für Privatpersonen vollständig digital möglich. Sie benötigen die Sicherheitscodes von Kennzeichen-Plaketten und Zulassungsbescheinigung. Über ummelder.de erhalten Sie die Bestätigung in der Regel innerhalb weniger Minuten.
Muss ich bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt ummelden?
Ja, auch bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt muss die neue Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Das Kennzeichen darf dabei in der Regel behalten werden.
Brauche ich für die Online-Ummeldung den neuen Personalausweis?
Für den rein behördlichen i-Kfz-Weg ist die Online-Ausweisfunktion (eID) vorgesehen. Bei der Ummeldung über ummelder.de werden Sie durch den Vorgang geführt; entscheidend sind vor allem die Sicherheitscodes von Plaketten und Zulassungsbescheinigung Teil I.
Kann ich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig ummelden?
Jedes Fahrzeug wird einzeln umgemeldet, da jeweils eigene Sicherheitscodes und Fahrzeugdaten benötigt werden. Sie können die Vorgänge aber problemlos nacheinander in einem Zug erledigen.

Zuletzt aktualisiert am 12. Mai 2026.