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Halterwechsel beim Kfz ummelden: Anleitung 2026

Ein Halterwechsel ist nötig, wenn das Auto auf eine andere Person übergeht (Kauf, Schenkung, Erbe). Er kostet 11–32 € Behörden-Gebühr (je nach Stadt) und kann online (i-Kfz) oder beim Bürgeramt erledigt werden. Bei der Online-Variante über ummelder.de zahlen Sie 39,90 € Festpreis inkl. aller Gebühren. Beide Halter müssen mitwirken — entweder vor Ort oder digital per eID.

Was ist ein Halterwechsel?

Ein Halterwechsel ist die behördliche Übertragung eines Kfz vom bisherigen auf den neuen Eigentümer. Wichtig: „Halter“ ist nicht gleich „Eigentümer“ — der Halter ist die Person, die das Fahrzeug auf Dauer im eigenen Namen versichert und nutzt. Bei Verkauf, Schenkung, Erbe oder Übergang zwischen Privat- und Firmenbesitz muss der Halterwechsel formal eingetragen werden.

Wann brauchst du einen Halterwechsel?

Die häufigsten Szenarien:

  • Privatkauf eines gebrauchten Autos: neuer Halter übernimmt Versicherung & Steuer
  • Schenkung in der Familie: z. B. Auto vom Vater an den Sohn
  • Übergang Firmen- zu Privatwagen: Leasing- oder Geschäftswagen wird Privatbesitz
  • Erbfall: Auto geht auf die Erben über
  • Trennung / Scheidung: bisheriges Familienauto wird auf eine Person übertragen

Halterwechsel online — Schritt für Schritt

Mit ummelder.de erledigen Sie den Halterwechsel komplett digital. Beide Halter brauchen einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion.

1. Daten erfassen (3 Min)

Voreigentümer trägt Fahrzeug-Daten ein (Kennzeichen, FIN, Sicherheitscode). Neuer Halter ergänzt seine persönlichen Daten (Anschrift, Geburtsdatum, eVB-Nummer der Versicherung, SEPA-Mandat).

2. Beidseitige eID-Authentifizierung (2 Min)

Beide Halter identifizieren sich per AusweisApp + Personalausweis. Der Voreigentümer signiert die digitale Verzichtserklärung, der neue Halter die Ummelde-Vollmacht.

3. Übermittlung an die Behörde (1 Min)

ummelder.de übermittelt alle Daten direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Die Verarbeitung erfolgt automatisiert über das i-Kfz-System.

4. Bestätigung per E-Mail (2 Min)

Beide Halter erhalten die offizielle Bestätigung als PDF per E-Mail. Der neue Fahrzeugschein wird ebenfalls digital geliefert — bei Bedarf kann das Original per Post nachgeordert werden.

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Welche Unterlagen brauchst du?

  • Personalausweise beider Halter (mit eID-Funktion bei Online-Variante)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag (Beweisstück)
  • HU-Bescheinigung, falls aktuell fällig
  • Bei Erbfall: Erbschein oder beglaubigtes Testament

Was kostet der Halterwechsel?

PositionKosten
Behörden-Gebühr Halterwechsel11,00–22,00 €
Neue Kennzeichen (bei Bundesland-Wechsel oft nötig)ca. 25,00 €
Optional: Wunschkennzeichen-Reservierung+12,80 €
ummelder.de Service (Online-Festpreis)39,90 € (alle Behörden-Gebühren inkl.)

Halterwechsel beim Autokauf — was ist anders?

Beim privaten Autokauf hat sowohl Verkäufer als auch Käufer Pflichten. Der Verkäufer sollte den Halterwechsel SELBST bei der Behörde melden (formloser Brief mit Kaufvertrag-Kopie) — sonst kann er für Verkehrsdelikte des Käufers haftbar gemacht werden. Der Käufer muss innerhalb von 1–2 Wochen die offizielle Ummeldung beantragen. Über ummelder.de geht das in einer einzigen Online-Sitzung — Verkäufer + Käufer wickeln den Vorgang gemeinsam ab.

Häufige Fehler beim Halterwechsel

  • Verkäufer meldet den Verkauf nicht bei der Behörde: kann zu Bußgeldern führen, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet
  • Käufer fährt ohne Versicherungsschutz: die Versicherung des Verkäufers gilt nur bis zur Ummeldung
  • Sicherheitscode am Fahrzeugschein freigerubbelt aber nicht weitergegeben: der Käufer kann dann nicht online ummelden
  • HU/AU abgelaufen: erst HU machen lassen, dann Halterwechsel — sonst lehnt die Behörde ab

FAQ Halterwechsel

Wer muss beim Halterwechsel anwesend sein?
Beim klassischen Bürgeramt-Termin: idealerweise beide Halter (Verkäufer + Käufer) oder eine Vollmacht des Abwesenden + Personalausweis-Kopie. Bei der Online-Ummeldung über ummelder.de reicht das Mitwirken beider Halter digital — Verkäufer liefert die Daten, Käufer signiert per eID.
Was passiert mit den alten Kennzeichen?
Seit 2015 können Kennzeichen mitgenommen werden, auch über Stadt- oder Bundesland-Grenzen hinweg. Sie können das Kennzeichen also behalten — oder ein neues Wunschkennzeichen reservieren (Aufpreis 12,80 €).
Was muss der Verkäufer beachten?
Der Verkäufer muss den Kaufvertrag aufbewahren (Beweis für die Übergabe). Wichtig: Bei verspäteter Ummeldung durch den Käufer kann der Verkäufer für Verkehrsdelikte haftbar gemacht werden — deshalb sollte der Verkäufer den Halterwechsel selbst bei der Behörde melden (formloser Brief mit Kaufvertrag).
Was passiert mit der Kfz-Versicherung beim Halterwechsel?
Die Versicherung des Verkäufers läuft formal weiter bis zur Ummeldung. Der neue Halter braucht eine eigene Versicherung (eVB-Nummer). Bei der Online-Ummeldung über ummelder.de prüfen wir die eVB direkt — ohne gültige Nummer keine Ummeldung.
Kann ich den Halterwechsel rückgängig machen?
Innerhalb von 14 Tagen ist eine Rück-Ummeldung möglich (z. B. bei gescheitertem Kauf). Dazu braucht es einen formlosen Antrag bei der Behörde mit Begründung. Die Bürokratie ist überschaubar, aber Gebühren fallen für beide Vorgänge an.