Halterwechsel beim Kfz ummelden: Anleitung 2026
Was ist ein Halterwechsel?
Ein Halterwechsel ist die behördliche Übertragung eines Kfz vom bisherigen auf den neuen Eigentümer. Wichtig: „Halter“ ist nicht gleich „Eigentümer“ — der Halter ist die Person, die das Fahrzeug auf Dauer im eigenen Namen versichert und nutzt. Bei Verkauf, Schenkung, Erbe oder Übergang zwischen Privat- und Firmenbesitz muss der Halterwechsel formal eingetragen werden.
Wann brauchst du einen Halterwechsel?
Die häufigsten Szenarien:
- Privatkauf eines gebrauchten Autos: neuer Halter übernimmt Versicherung & Steuer
- Schenkung in der Familie: z. B. Auto vom Vater an den Sohn
- Übergang Firmen- zu Privatwagen: Leasing- oder Geschäftswagen wird Privatbesitz
- Erbfall: Auto geht auf die Erben über
- Trennung / Scheidung: bisheriges Familienauto wird auf eine Person übertragen
Halterwechsel online — Schritt für Schritt
Mit ummelder.de erledigen Sie den Halterwechsel komplett digital. Beide Halter brauchen einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion.
1. Daten erfassen (3 Min)
Voreigentümer trägt Fahrzeug-Daten ein (Kennzeichen, FIN, Sicherheitscode). Neuer Halter ergänzt seine persönlichen Daten (Anschrift, Geburtsdatum, eVB-Nummer der Versicherung, SEPA-Mandat).
2. Beidseitige eID-Authentifizierung (2 Min)
Beide Halter identifizieren sich per AusweisApp + Personalausweis. Der Voreigentümer signiert die digitale Verzichtserklärung, der neue Halter die Ummelde-Vollmacht.
3. Übermittlung an die Behörde (1 Min)
ummelder.de übermittelt alle Daten direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Die Verarbeitung erfolgt automatisiert über das i-Kfz-System.
4. Bestätigung per E-Mail (2 Min)
Beide Halter erhalten die offizielle Bestätigung als PDF per E-Mail. Der neue Fahrzeugschein wird ebenfalls digital geliefert — bei Bedarf kann das Original per Post nachgeordert werden.
Welche Unterlagen brauchst du?
- Personalausweise beider Halter (mit eID-Funktion bei Online-Variante)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag (Beweisstück)
- HU-Bescheinigung, falls aktuell fällig
- Bei Erbfall: Erbschein oder beglaubigtes Testament
Was kostet der Halterwechsel?
| Position | Kosten |
|---|---|
| Behörden-Gebühr Halterwechsel | 11,00–22,00 € |
| Neue Kennzeichen (bei Bundesland-Wechsel oft nötig) | ca. 25,00 € |
| Optional: Wunschkennzeichen-Reservierung | +12,80 € |
| ummelder.de Service (Online-Festpreis) | 39,90 € (alle Behörden-Gebühren inkl.) |
Halterwechsel beim Autokauf — was ist anders?
Beim privaten Autokauf hat sowohl Verkäufer als auch Käufer Pflichten. Der Verkäufer sollte den Halterwechsel SELBST bei der Behörde melden (formloser Brief mit Kaufvertrag-Kopie) — sonst kann er für Verkehrsdelikte des Käufers haftbar gemacht werden. Der Käufer muss innerhalb von 1–2 Wochen die offizielle Ummeldung beantragen. Über ummelder.de geht das in einer einzigen Online-Sitzung — Verkäufer + Käufer wickeln den Vorgang gemeinsam ab.
Häufige Fehler beim Halterwechsel
- Verkäufer meldet den Verkauf nicht bei der Behörde: kann zu Bußgeldern führen, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet
- Käufer fährt ohne Versicherungsschutz: die Versicherung des Verkäufers gilt nur bis zur Ummeldung
- Sicherheitscode am Fahrzeugschein freigerubbelt aber nicht weitergegeben: der Käufer kann dann nicht online ummelden
- HU/AU abgelaufen: erst HU machen lassen, dann Halterwechsel — sonst lehnt die Behörde ab