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Kfz ummelden bei Namensänderung — Anleitung 2026

Bei einer Namensänderung (Heirat, Scheidung, behördlich) müssen Sie Ihr Kfz auf den neuen Namen umschreiben. Das geht online über ummelder.de in 5 Minuten — vorausgesetzt, Ihr neuer Personalausweis ist bereits auf den neuen Namen ausgestellt. Festpreis 39,90 €. Kennzeichen bleibt gleich, nur der Fahrzeugschein wird neu ausgestellt.

Wann ist eine Ummeldung wegen Namensänderung nötig?

  • Heirat: Annahme des Ehenamens
  • Scheidung: Rückkehr zum Geburtsnamen
  • Behördlich angeordnete Namensänderung (selten)
  • Adoption mit Namensänderung

Welche Unterlagen brauchst du?

  • Neuer Personalausweis (auf den neuen Namen ausgestellt)
  • Heiratsurkunde / Scheidungsurteil / Namensänderungs-Bescheid
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
  • eVB-Nummer (nur falls Sie auch den Versicherer wechseln)

So funktioniert die Online-Ummeldung bei Namensänderung

Über ummelder.de ist die Namensänderungs-Ummeldung in 5 Minuten erledigt. Sie geben Ihre neuen Daten ein (Name, ggf. neue Adresse), laden ggf. die Heiratsurkunde als Foto / Scan hoch und identifizieren sich per eID. Wir übermitteln direkt an die Behörde, der neue Fahrzeugschein kommt als PDF per Mail.

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FAQ Namensänderung

Muss ich nach Heirat sofort ummelden?
Sobald Sie Ihren neuen Namen offiziell tragen (z. B. nach Eintrag im Personalausweis), sollten Sie das Kfz umschreiben. Es gibt keine starre Frist — gängig ist „unverzüglich“, also 1–2 Wochen nach Namensänderungs-Eintrag.
Bekomme ich einen neuen Fahrzeugschein?
Ja, ein neuer Fahrzeugschein auf den neuen Namen wird ausgestellt. Die Kosten dafür sind im Service-Festpreis von ummelder.de enthalten. Bei der analogen Behörden-Vorsprache kommen 10–11 € Behörden-Gebühr hinzu.
Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung?
Sie müssen Ihrem Versicherer die Namensänderung melden — das hat keinen Einfluss auf den Beitrag, ist aber Pflicht. Manche Versicherer schicken Ihnen dann eine neue Police-Urkunde.
Ändert sich auch das Kennzeichen?
Nein, das Kennzeichen bleibt gleich. Nur die Namens-Daten im Fahrzeugschein werden aktualisiert.