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Online & i-Kfz

Kfz online ummelden via i-Kfz: So geht's 2026

ummelder.de Redaktion3 Min. Lesezeit

Voraussetzungen für die Online-Ummeldung

Kurz & knapp

Die vollständig digitale Kfz-Ummeldung über i-Kfz Stufe 4 setzt vor allem die verdeckten Sicherheitscodes voraus: je einer unter den Plaketten beider Kennzeichen und einer in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einem Halterwechsel kommt eine gültige eVB-Nummer hinzu, für die Kfz-Steuer Ihre IBAN.

Seit der i-Kfz-Stufe 4 können Privatpersonen ihr Fahrzeug vollständig online ummelden — ob nach einem Umzug, bei einer Namensänderung oder beim Halterwechsel. Sie brauchen weder einen Termin noch einen Behördengang. Diese Dinge sollten Sie bereithalten:

  • Kennzeichen und Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Sicherheitscodes der Plaketten auf vorderem und hinterem Kennzeichen
  • Sicherheitscode in der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei Halterwechsel: eine gültige eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
  • Ihre IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer

Wo finde ich die Sicherheitscodes?

Die verdeckten Sicherheitscodes sind seit 2015 Teil jeder Zulassung. Sie liegen unter einer silbernen Schicht, die Sie freirubbeln:

  • Kennzeichen: Unter der runden Stempelplakette auf vorderem und hinterem Schild verbirgt sich jeweils ein dreistelliger Code.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I: Im oberen Bereich des Dokuments steht ein verdeckter siebenstelliger Sicherheitscode.

Der Online-Ablauf Schritt für Schritt

  1. Fahrzeugdaten eingeben: Kennzeichen und FIN.
  2. Sicherheitscodes der beiden Plaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen.
  3. Anlass wählen: Adressänderung, Namensänderung oder Halterwechsel — beim Halterwechsel zusätzlich die eVB-Nummer.
  4. IBAN für die Kfz-Steuer angeben und alle Angaben prüfen.
  5. Vorgang absenden, Gebühr online bezahlen und die Bestätigung digital erhalten.

Welche Unterlagen Sie sonst noch bereithalten sollten, fasst der Ratgeber Unterlagen für die Kfz-Ummeldung zusammen.

Online ummelden bei Halterwechsel

Beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens ist die Online-Ummeldung besonders praktisch — Käufer und Verkäufer müssen nicht gemeinsam zur Behörde. Der neue Halter meldet das Fahrzeug mit den Sicherheitscodes, der eVB-Nummer seiner Versicherung und seiner IBAN auf sich um. Eine vorherige Außerbetriebsetzung ist dafür nicht nötig.

Worauf Käufer und Verkäufer sonst noch achten müssen, lesen Sie im Ratgeber Halterwechsel: Auto richtig ummelden.

Vorteile gegenüber dem Behördengang

  • Rund um die Uhr verfügbar — kein Termin, kein Urlaubstag nötig
  • Keine Anfahrt und keine Wartezeit am Schalter
  • Geführter Ablauf — keine vergessenen Felder
  • Bestätigung in wenigen Minuten per E-Mail, Festpreis 39,90 €
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Häufige Fragen

Was ist i-Kfz Stufe 4?
i-Kfz ist das bundesweite Portal für internetbasierte Fahrzeugzulassungen. Mit Stufe 4 können Privatpersonen Ummeldung, Abmeldung und Zulassung vollständig online erledigen — die Kennzeichen werden elektronisch über die Sicherheitscodes verarbeitet.
Kann ich bei einem Umzug mein Kennzeichen behalten?
Ja. Seit 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen bundesweit behalten, auch wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen. Bei der Online-Ummeldung wird lediglich die neue Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I aktualisiert.
Was, wenn die Sicherheitscodes schon freigerubbelt sind?
Sind die Codes bereits aufgedeckt oder unleserlich, ist die reine Online-Ummeldung nicht möglich. Dann müssen Sie die Ummeldung persönlich bei der Zulassungsstelle vornehmen oder einen neuen Zulassungssatz beantragen.
Brauche ich für den Online-Weg einen Personalausweis mit eID?
Für den rein behördlichen i-Kfz-Weg ist die Online-Ausweisfunktion vorgesehen. Bei der Ummeldung über ummelder.de werden Sie durch den Vorgang geführt; entscheidend sind vor allem die Sicherheitscodes von Plaketten und Zulassungsbescheinigung Teil I.
Wie schnell ist die Online-Ummeldung abgeschlossen?
Über ummelder.de erhalten Sie die Bestätigung in der Regel innerhalb weniger Minuten digital per E-Mail — Sie müssen nicht auf einen Termin oder den Postweg warten.

Zuletzt aktualisiert am 29. Mai 2026.