Voraussetzungen für die Online-Ummeldung
Die vollständig digitale Kfz-Ummeldung über i-Kfz Stufe 4 setzt vor allem die verdeckten Sicherheitscodes voraus: je einer unter den Plaketten beider Kennzeichen und einer in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einem Halterwechsel kommt eine gültige eVB-Nummer hinzu, für die Kfz-Steuer Ihre IBAN.
Seit der i-Kfz-Stufe 4 können Privatpersonen ihr Fahrzeug vollständig online ummelden — ob nach einem Umzug (auch zusammen mit einer Namensänderung) oder beim Halterwechsel. Eine reine Namensänderung ohne Umzug geht derzeit nur vor Ort. Sie brauchen weder einen Termin noch einen Behördengang. Diese Dinge sollten Sie bereithalten:
- Kennzeichen und Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscodes der Plaketten auf vorderem und hinterem Kennzeichen
- Sicherheitscode in der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei Halterwechsel: eine gültige eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Ihre IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer
Wo finde ich die Sicherheitscodes?
Die verdeckten Sicherheitscodes sind seit 2015 Teil jeder Zulassung. Sie liegen unter einer silbernen Schicht, die Sie freirubbeln:
- Kennzeichen: Unter der runden Stempelplakette auf vorderem und hinterem Schild verbirgt sich jeweils ein dreistelliger Code.
- Zulassungsbescheinigung Teil I: Im oberen Bereich des Dokuments steht ein verdeckter siebenstelliger Sicherheitscode.
Der Online-Ablauf Schritt für Schritt
- Fahrzeugdaten eingeben: Kennzeichen und FIN.
- Sicherheitscodes der beiden Plaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen.
- Anlass wählen: Adressänderung, Namensänderung mit Umzug oder Halterwechsel — beim Halterwechsel zusätzlich die eVB-Nummer.
- IBAN für die Kfz-Steuer angeben und alle Angaben prüfen.
- Vorgang absenden, Gebühr online bezahlen und die Bestätigung digital erhalten.
Welche Unterlagen Sie sonst noch bereithalten sollten, fasst der Ratgeber Unterlagen für die Kfz-Ummeldung zusammen.
Online ummelden bei Halterwechsel
Beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens ist die Online-Ummeldung besonders praktisch — Käufer und Verkäufer müssen nicht gemeinsam zur Behörde. Der neue Halter meldet das Fahrzeug mit den Sicherheitscodes, der eVB-Nummer seiner Versicherung und seiner IBAN auf sich um. Eine vorherige Außerbetriebsetzung ist dafür nicht nötig.
Worauf Käufer und Verkäufer sonst noch achten müssen, lesen Sie im Ratgeber Halterwechsel: Auto richtig ummelden.
Vorteile gegenüber dem Behördengang
- Rund um die Uhr verfügbar — kein Termin, kein Urlaubstag nötig
- Keine Anfahrt und keine Wartezeit am Schalter
- Geführter Ablauf — keine vergessenen Felder
- Bestätigung per E-Mail, Festpreis ab 84,90 € über zulassungszentrale.de

