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Umzug

Kfz ummelden bei Umzug: Fristen & Ablauf

ummelder.de Redaktion3 Min. Lesezeit

Welche Frist gilt nach dem Umzug?

Kurz & knapp

Nach einem Umzug muss die neue Anschrift „unverzüglich“ in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden — in der Praxis innerhalb von ein bis zwei Wochen. Das Kennzeichen dürfen Sie seit 2015 bundesweit behalten.

Anders als bei der Wohnsitz-Anmeldung im Einwohnermeldeamt gibt es für die Kfz-Adressänderung keine starre Tagesfrist im Gesetz. Maßgeblich ist die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung. Wer monatelang wartet und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Was passiert bei verspäteter Ummeldung?

Wer die Adressänderung schleifen lässt, riskiert mehr als nur ein Verwarnungsgeld. Die in den Papieren hinterlegte Anschrift ist die offizielle Zustelladresse der Behörde — stimmt sie nicht, erreicht Sie wichtige Post unter Umständen nicht.

  • Verwarnungsgeld von 25 € bis 75 € bei einer Verkehrskontrolle.
  • Erinnerungen zur Hauptuntersuchung erreichen Sie nicht — eine überzogene HU kann zusätzlich teuer werden.
  • Bescheide zur Kfz-Steuer oder Bußgeldbescheide gelten an die alte Adresse unter Umständen trotzdem als zugestellt.

Die Online-Ummeldung beseitigt dieses Risiko in wenigen Minuten — unabhängig von Öffnungszeiten und ohne zweiten Weg.

Darf ich mein Kennzeichen behalten?

Ja. Seit der Kennzeichen-Mitnahme-Regelung dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten — auch über Stadt- und Bundeslandgrenzen hinweg. Sie müssen also keine neuen Schilder prägen lassen, sofern Sie das nicht ausdrücklich möchten.

Welche Stellen Sie nach dem Umzug informieren sollten

Die Adressänderung im Fahrzeugschein ist nur ein Baustein. Damit nach dem Umzug nichts liegen bleibt, sollten Sie folgende Stellen in der richtigen Reihenfolge informieren:

  1. Einwohnermeldeamt — die Wohnsitz-Anmeldung ist Voraussetzung für die Kfz-Ummeldung.
  2. Zulassungsbehörde — neue Adresse in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen.
  3. Kfz-Versicherung — Adresse und Regionalklasse aktualisieren, da sich der Beitrag ändern kann.
  4. Finanzamt bzw. Hauptzollamt — die Kfz-Steuer wird automatisch über die neue Meldeadresse zugeordnet.

So melden Sie nach dem Umzug um

  1. Neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden.
  2. Fahrzeugpapiere und Sicherheitscodes bereitlegen.
  3. Online-Ummeldung starten und neue Adresse eintragen.
  4. Digitale Bestätigung abwarten — fertig.

Welche Dokumente Sie genau benötigen, zeigt die Unterlagen-Checkliste.

Adresse online ändernNeue Anschrift in 5 Minuten eintragen — ohne Termin im Bürgeramt.
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Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich nach dem Umzug nicht ummelde?
Bei einer Kontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 25 € bis 75 €. Zudem erreichen Sie wichtige Behördenpost (z. B. zur Hauptuntersuchung) möglicherweise nicht, weil die hinterlegte Adresse veraltet ist.
Muss ich bei einem Umzug ins Ausland ummelden?
Bei dauerhaftem Umzug ins Ausland gelten die Regeln des Ziellandes. Das deutsche Fahrzeug muss in der Regel abgemeldet und im neuen Land neu zugelassen werden. Die reine Online-Adressänderung gilt nur für Umzüge innerhalb Deutschlands.
Muss ich auch meine Versicherung über den Umzug informieren?
Ja. Die Kfz-Versicherung benötigt Ihre aktuelle Adresse, und die Regionalklasse Ihres neuen Wohnorts kann den Beitrag verändern. Die Ummeldung bei der Behörde ersetzt diese Mitteilung an den Versicherer nicht.
Ändert sich mit dem Umzug meine Kfz-Steuer?
Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich nach Hubraum und Emissionen, nicht nach dem Wohnort — sie bleibt also gleich. Über die aktualisierte Meldeadresse wird die Steuer lediglich der richtigen Stelle zugeordnet.

Zuletzt aktualisiert am 28. April 2026.